Arbeitsrecht
Vertragsgestaltung | Personalberatung | Kündigung | Betriebsübergang | Kirchliches Arbeitsrecht | Betriebsräte
Das am Ziel des Mandanten orientierte Ergebnis steht im Mittelpunkt unserer Beratung und Vertretung.
Arbeitgeber
Wir
- begleiten Sie im arbeitsrechtlichen Tagesgeschäft
- gestalten Dienst- und Arbeitsverträge sowie innovative Vergütungs- und Mitarbeiter-Beteiligungsmodelle
- managen Trennungsprozesse mit Organvertretern und Arbeitnehmern
- begleiten Sie bei der Durchführung behördlicher Verfahren vor dem Integrationsamt und dem Gewerbeaufsichtsamt zur Einholung der Zustimmung bei Kündigungen
- vertreten Sie in Kündigungsschutzverfahren und anderen gerichtlichen Verfahren vor allen Arbeitsgerichten, Landesarbeitsgerichten und dem Bundesarbeitsgericht sowie - bei Geschäftsführern und Vorständen – vor allen Landgerichten und Oberlandesgerichten
- beraten und unterstützen Sie bei Betriebsänderungen, Umstrukturierungen, Personalabbau, Umwandlungen, Outsourcing, Betriebsstilllegungen und Betriebsübergängen
- begleiten Unternehmens- und Sanierungskonzepte
- beraten Sie in betriebsverfassungsrechtlichen Fragestellungen und vertreten Sie in arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren
- führen für Sie Verhandlungen über Interessenausgleich, Sozialpläne und andere Betriebsvereinbarungen – auch in Einigungsstellen
- erstellen für Sie eine arbeitsrechtliche Due-Diligence (betriebsverfassungsrechtliche, tarifliche und individualrechtliche Risikoanalyse) bei Unternehmenskauf und/oder Unternehmensfusion
Arbeitnehmer
Wir
- beraten Sie bei der Begründung von Arbeitsverhältnissen
- gestalten Arbeitsverträge, Vertragsänderungen und Vertragsergänzungen (z.B. Wettbewerbsverbote und Vertragsstrafen)
- beraten Sie bei Abmahnungen und bei der Freistellung von der Arbeit
- überprüfen die Wirksamkeit von Befristungsabreden
- beraten und vertreten Sie in Fragen der betrieblichen Altersversorgung
- beraten und vertreten Sie im Vorstadium einer Kündigung sowie nach Ausspruch einer ordentlichen oder außerordentlichen Kündigung
- vertreten Sie in Kündigungsschutzverfahren und anderen gerichtlichen Verfahren vor allen Arbeitsgerichten, Landesarbeitsgerichten und dem Bundesarbeitsgericht
- verhandeln über den Abschluss von Aufhebungs und Abwicklungsverträgen mit Abfindungsregelungen
- überprüfen und gestalten Arbeitszeugnisse
- vertreten Sie in behördlichen Verfahren vor dem Integrationsamt und Gewerbeaufsichtsamt
- beraten und vertreten Sie bei der Geltendmachung von Teilzeit und in besonders geschützten Arbeitsverhältnissen (Schwerbehinderung, Mutterschutz, Elternzeit)
Vorstände, Geschäftsführer
Wir
- begleiten Sie bei der Begründung von Dienstverhältnissen
- gestalten Dienstverträge, Vertragsänderungen und Vertragsergänzungen
- begleiten Sie bei der Bestellung und Abberufung Ihrer Anstellung
- beraten und vertreten Sie in Fragen der betrieblichen Altersversorgung
- verhandeln über den Abschluss von Aufhebungs- und Abwicklungsverträgen einschließlich Abfindungsregelungen
- beraten und vertreten Sie außergerichtlich und gerichtlich nach Ausspruch einer ordentlichen oder außerordentlichen Kündigung Ihres Dienstverhältnisses vor allen Landgerichten und Oberlandesgerichten
Betriebsräte
Wir
- beraten und vertreten Sie bei der Einführung neuer Techniken, Umstrukturierungen, Betriebsänderungen, Personalabbau, Betriebsstilllegungen und Betriebsübergängen
- wir verhandeln und beraten mit Ihnen Betriebsvereinbarungen und Dienstvereinbarungen
- wir vertreten Sie in Verhandlungen mit dem Arbeitgeber
- wir begleiten Sie in Einigungsstellen
- wir begleiten mit Ihnen Unternehmens- und Sanierungskonzepte aus betriebsverfassungsrechtlicher Sicht auf der Grundlage unserer gesellschaftsrechtlichen und betriebsverfassungsrechtlichen Kompetenz
- wir vertreten Sie in dem gerichtlichen Beschlussverfahren in allen Instanzen
Kirchliches Arbeitsrecht
Wir
- beraten und vertreten Landeskirchen, Kirchengemeinden und diakonische Einrichtungen
- vertreten kirchliche und diakonische Mitarbeiter / - innen
- beraten und vertreten Mitarbeitervertretungen in Verhandlungen, bei dem Abschluss von Dienstvereinbarungen auf allen Verfahrensebenen
- vertreten Sie in Schieds- und Schlichtungsstellenverfahren, vor dem Kirchengerichtshof und der ordentlichen Arbeitsgerichtsbarkeit