Arbeitsrecht | Insolvenz - Kündigung, Fachanwälte seit 30 Jahren

Arbeitsrecht

Vertragsgestaltung | Personalberatung | Kündigung | Betriebsübergang | Kirchliches Arbeitsrecht | Betriebsräte



Das am Ziel des Mandanten orientierte Ergebnis steht im Mittelpunkt unserer Beratung und Vertretung.

Seit 30 Jahren Fachanwalts-Kanzlei für Arbeitsrecht

persönlich | zielorientiert | erfolgreich

Vorstände Geschäftsführer

Arbeitgeber

Wir

  • begleiten Sie im arbeitsrechtlichen Tagesgeschäft
  • gestalten Dienst- und Arbeitsverträge sowie innovative Vergütungs- und Mitarbeiter-Beteiligungsmodelle
  • managen Trennungsprozesse mit Organvertretern und Arbeitnehmern
  • begleiten Sie bei der Durchführung behördlicher Verfahren vor dem Integrationsamt und dem Gewerbeaufsichtsamt zur Einholung der Zustimmung bei Kündigungen
  • vertreten Sie in Kündigungsschutzverfahren und anderen gerichtlichen Verfahren vor allen Arbeitsgerichten, Landesarbeitsgerichten und dem Bundesarbeitsgericht sowie - bei Geschäftsführern und Vorständen – vor allen Landgerichten und Oberlandesgerichten
  • beraten und unterstützen Sie bei Betriebsänderungen, Umstrukturierungen, Personalabbau, Umwandlungen, Outsourcing, Betriebsstilllegungen und Betriebsübergängen
  • begleiten Unternehmens- und Sanierungskonzepte
  • beraten Sie in betriebsverfassungsrechtlichen Fragestellungen und vertreten Sie in arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren
  • führen für Sie Verhandlungen über Interessenausgleich, Sozialpläne und andere Betriebsvereinbarungen – auch in Einigungsstellen
  • erstellen für Sie eine arbeitsrechtliche Due-Diligence (betriebsverfassungsrechtliche, tarifliche und individualrechtliche Risikoanalyse) bei Unternehmenskauf und/oder Unternehmensfusion
Arbeitnehmer

Arbeitnehmer

Wir

  • beraten Sie bei der Begründung von Arbeitsverhältnissen
  • gestalten Arbeitsverträge, Vertragsänderungen und Vertragsergänzungen (z.B. Wettbewerbsverbote und Vertragsstrafen)
  • beraten Sie bei Abmahnungen und bei der Freistellung von der Arbeit
  • überprüfen die Wirksamkeit von Befristungsabreden
  • beraten und vertreten Sie in Fragen der betrieblichen Altersversorgung
  • beraten und vertreten Sie im Vorstadium einer Kündigung sowie nach Ausspruch einer ordentlichen oder außerordentlichen Kündigung
  • vertreten Sie in Kündigungsschutzverfahren und anderen gerichtlichen Verfahren vor allen Arbeitsgerichten, Landesarbeitsgerichten und dem Bundesarbeitsgericht
  • verhandeln über den Abschluss von Aufhebungs und Abwicklungsverträgen mit Abfindungsregelungen
  • überprüfen und gestalten Arbeitszeugnisse
  • vertreten Sie in behördlichen Verfahren vor dem Integrationsamt und Gewerbeaufsichtsamt
  • beraten und vertreten Sie bei der Geltendmachung von Teilzeit und in besonders geschützten Arbeitsverhältnissen (Schwerbehinderung, Mutterschutz, Elternzeit)
Arbeitsrecht 05

Vorstände, Geschäftsführer

Wir

  • begleiten Sie bei der Begründung von Dienstverhältnissen
  • gestalten Dienstverträge, Vertragsänderungen und Vertragsergänzungen
  • begleiten Sie bei der Bestellung und Abberufung Ihrer Anstellung
  • beraten und vertreten Sie in Fragen der betrieblichen Altersversorgung
  • verhandeln über den Abschluss von Aufhebungs- und Abwicklungsverträgen einschließlich Abfindungsregelungen
  • beraten und vertreten Sie außergerichtlich und gerichtlich nach Ausspruch einer ordentlichen oder außerordentlichen Kündigung Ihres Dienstverhältnisses vor allen Landgerichten und Oberlandesgerichten
Betriebsräte

Betriebsräte

Wir

  • beraten und vertreten Sie bei der Einführung neuer Techniken, Umstrukturierungen, Betriebsänderungen, Personalabbau, Betriebsstilllegungen und Betriebsübergängen
  • wir verhandeln und beraten mit Ihnen Betriebsvereinbarungen und Dienstvereinbarungen
  • wir vertreten Sie in Verhandlungen mit dem Arbeitgeber
  • wir begleiten Sie in Einigungsstellen
  • wir begleiten mit Ihnen Unternehmens- und Sanierungskonzepte aus betriebsverfassungsrechtlicher Sicht auf der Grundlage unserer gesellschaftsrechtlichen und betriebsverfassungsrechtlichen Kompetenz
  • wir vertreten Sie in dem gerichtlichen Beschlussverfahren in allen Instanzen
Kirchliches Arbeitsrecht

Kirchliches Arbeitsrecht

Wir

  • beraten und vertreten Landeskirchen, Kirchengemeinden und diakonische Einrichtungen
  • vertreten kirchliche und diakonische Mitarbeiter / - innen
  • beraten und vertreten Mitarbeitervertretungen in Verhandlungen, bei dem Abschluss von Dienstvereinbarungen auf allen Verfahrensebenen
  • vertreten Sie in Schieds- und Schlichtungsstellenverfahren, vor dem Kirchengerichtshof und der ordentlichen Arbeitsgerichtsbarkeit