Die Kanzlei Hoth -Theiß - Helmerding ist zum 01.09.2021 hervorgegangen aus der Kanzlei Hoth & Kappel mit Standorten in Bückeburg und Leipzig. Die Kanzlei Hoth & Kappel hat sich über mehr als 30 Jahre ein Renommee im Bereich Arbeitsrecht, Gesellschaftsrecht und wirtschaftlich orientiertem Zivilrecht aufgebaut. Die Fachanwälte für Arbeitsrecht Reinhardt Hoth und Horst Kappel wurden 2004 in der Focus Liste der 150 empfohlenen Experten fürArbeitsrecht geführt. Am Standort Bückeburg sind nun mit den Rechtsanwälten Tanja Theiß (Fachanwältin für Handels- und Gesellschaftsrecht) und Frank Helmerding (Fachanwalt für Arbeitsrecht und Fachanwalt für Verkehrsrecht) zwei ebenfalls in den Kernbereichen der Kanzlei erfahrene Spezialisten hinzugetreten. Die Kooperation mit Herrn Rechtsanwalt Kappel in Leipzig wird fortgesetzt. Aufgrund über Jahre gewachsener Mandatsbeziehungen vor Ort unterhält die Kanzlei seit Kurzem zudem eine Nebenstelle in Lübeck.
Aktuelle Veröffentlichungen
24.04.2019 | „Arbeitsvertrag versus Betriebsvereinbarung"
11.04.2018 | „Der interne Datenschutzbeauftragte“
09.06.2017 | „Mindestlohn in der aktuellen Diskussion"
08.06.2016 | „Der Geschäftsführer als Arbeitnehmer“
16.09.2015 | „Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse im Arbeitsrecht“
Weitere Veröffentlichungen
14.05.2018 | „Das neue Datenschutzrecht“ Vortrag Kreishandwerkerschaft Schaumburg (Frühjahrs-Innungsversammlung Sanitär- und Heizungstechnik Schaumburg)
04.09.2018 | „Datenschutz 2018 – Auswirkungen im Bereich sozialer Arbeit“ Vortrag Gesellschaft für angewandte Sozialpädagogik und Therapie mbH
01.12.2007 | „Marathon im Arbeitsrecht“ Vortrag Rechtsanwaltskammer Celle mit Dr. Heinrich Kiel (Vorsitzender Richter des 9. Senats am Bundesarbeitsgericht) und Wilhelm Mestwerdt (Präsident des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen)